Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,6529
BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70 (https://dejure.org/1971,6529)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1971 - 1 StR 204/70 (https://dejure.org/1971,6529)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 (https://dejure.org/1971,6529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,6529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verhältnis zwischen dem Anlass zur Tat und dem gewollten Erfolg - Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen der Veranlassung und der Tötungshandlung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.03.1960 - 1 StR 69/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Handelns aus niedrigen Beweggründen gehört, daß der Täter sich bei Begehung der Tat derjenigen Umstände bewußt gewesen ist, die den Antrieb zum Handeln zu einem besonders verwerflichen machten (BGH LM StGB § 211 Nr. 2; BGH, Urteil vom 29. März 1960 - 1 StR 69/60).

    Bei diesen Besonderheiten der Sachlage und des Persönlichkeitsbilds hätte das Schwurgericht besonders sorgfältig prüfen müssen, ob der Angeklagte im Zeitpunkt der Tat neben dem Bewußtsein vom Vorliegen niedriger Beweggründe (BGH, Urteil vom 29. März 1960 - 1 StR 69/60) auch die insoweit erforderliche Fähigkeit der Abwägung und Triebsteuerung (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51) aufbringen konnte.

  • BGH, 03.07.1951 - 1 StR 267/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
    Soweit hierbei gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen, müssen diese vom Täter gedanklich beherrscht und willensmäßig gesteuert werden können (BGH, Urteil vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51).

    Bei diesen Besonderheiten der Sachlage und des Persönlichkeitsbilds hätte das Schwurgericht besonders sorgfältig prüfen müssen, ob der Angeklagte im Zeitpunkt der Tat neben dem Bewußtsein vom Vorliegen niedriger Beweggründe (BGH, Urteil vom 29. März 1960 - 1 StR 69/60) auch die insoweit erforderliche Fähigkeit der Abwägung und Triebsteuerung (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51) aufbringen konnte.

  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Auszug aus BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
    Für die neue Verhandlung wird bemerkt, daß der Sachverhalt zusätzlich auch noch unter dem Gesichtspunkt des Raufhandels (§ 227 StGB) geprüft werden sollte (vgl. hierzu BGHSt H, 132; 15, 369; BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70).
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger

    Auszug aus BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
    Zwar geht das Urteil bei Behandlung der Frage nach dem Vorliegen niedriger Beweggründe zutreffend davon aus, daß es insoweit auf die Gesamtumstände ankomme, insbesondere auch auf das Verhältnis zwischen dem Anlaß zur Tat und dem gewollten Erfolg (BGH LM StGB § 211 Nr. 25; BGH GA 1968, 53; BGH NJW 1967, 1140).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
    Ob es zu diesem Zeitpunkt noch möglich war, das Leben H. zu retten oder nicht, ist ohne Belang; der Verletzte hatte jedenfalls noch nicht den Tod gefunden (vgl. BGHSt 16, 200, 203) [BGH 28.06.1961 - 2 StR 83/61].
  • BGH, 25.08.1970 - 1 StR 251/70

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit Notzucht - Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
    Vielmehr ist es anerkannten Rechts, daß die Zubilligung erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit im Sinne von § 51 Abs. 2 StGB den Tatrichter grundsätzlich nicht hindert, auch in solchen Fällen auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen (BGH, Urteil vom 25.8.1970 - 1 StR 251/70).
  • BGH, 11.11.1970 - 3 StR 75/70

    Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
    Das gilt jedenfalls dann, wenn besondere Voraussetzungen für die Annahme eines unvermindert schweren Schuldgehalts der Tat gegeben sind (BGH, Urteil vom 11. November 1970 - 3 StR 75/70).
  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 109/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
    Verärgerung, Wut und Haßgefühl gegenüber dem Opfer können im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster sittlicher Stufe stehende Tatmotive angesehen werden, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhe (BGH, Urteile vom 7. Mai 1957 - 5 StR 109/57 - und vom 3. September 1957 - 5 StR 194/57; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 632/69).
  • BGH, 03.09.1957 - 5 StR 194/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70
    Verärgerung, Wut und Haßgefühl gegenüber dem Opfer können im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster sittlicher Stufe stehende Tatmotive angesehen werden, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhe (BGH, Urteile vom 7. Mai 1957 - 5 StR 109/57 - und vom 3. September 1957 - 5 StR 194/57; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 632/69).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Indessen würde es hier nach der Feststellung dieses Tatmotivs zur inneren Tatseite weiterhin darauf ankommen, ob der Angeklagte bei seiner im Zeitpunkt der Tat gegebenen Gemütslage fähig war, in selbstkritischer Einschätzung seines vorausgehenden Verhaltens seine Gefühlsregungen gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (BGH, Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 - Urteil vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51 -).
  • BGH, 22.10.1974 - 5 StR 453/74

    Vorliegen "eines sich über alle Maßstäbe hinwegsetzenden Vergeltungstriebs des

    Dazu gehört auch, daß ihm das Mißverhältnis zwischen dem Anlaß zur Tat und dem verbrecherischen Erfolg in ausreichendem Maße bewußt geworden ist (BGH 4 StR 275/60 vom 2.9.1960; 1 StR 204/70 vom 26.1.1971).

    Überdies können Wut und Rachegefühl gegenüber dem Opfer im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster sittlicher Stufe stehende Tatmotive angesehen werden, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (BGH 5 StR 109/57 vom 7.5.1957; 5 StR 194/57 vom 3.9.1957; 1 StR 204/70 vom 26.1.1971).

  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 405/74

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes - Unzulässigkeit einer

    Die Gefühlsregung des Hasses ist niedriger Beweggrund nur dann, wenn sie auf niedriger Gesinnung beruht (BGH, Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 -).

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Handelns aus niedrigen Beweggründen gehört, daß der Täter die Umstände, die den Antrieb zur Tat besonders verwerflich machen, kannte (vgl. BGHSt 6, 329, 331; BGH NJW 1967, 1140; BGH, Urteil vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 -) und daß er in der Lage war, den Antrieb gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (BGH, Urteil vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51 -).

  • BGH, 10.01.1977 - 3 StR 472/76

    Mordmerkmal der heimtückischen Begehungsweise - Mordmerkmal der niederen

    Bei der erneut notwendig werdenden Prüfung, ob eine der Tötungshandlungen auf niedrigen Beweggründen beruhte, wie es das angefochtene Urteil im Falle S. angenommen hat, wird zu beachten sein, daß Verärgerung, Wut und Haßgefühle gegenüber einem Opfer im allgemeinen nur dann als verachtenswerte, auf tiefster Stufe stehende Tatmotive zu werten sind, wenn sie ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung des Täters beruhen (vgl. BGH Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 - und vom 30. Juli 1975 - 3 StR 173/75 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.04.1976 - 1 StR 143/76

    Voraussetzungen des Vorliegens niedriger Beweggründe - Innere Erfordernisse des

    Soweit hierbei gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen, müssen diese vom Täter gedanklich beherrscht und willensmäßig gesteuert werden können (BGH, Urteile vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51, vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 - und vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 517/73).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 680/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Denn es lag nahe, daß der in seiner Hemmungsfähigkeit erheblich beeinträchtigte Angeklagte zwar möglicherweise sich der Umstände bewußt hätte werden können, die den Antrieb zur Tat als besonders verwerflich erscheinen ließen, daß er jedenfalls aber nicht in der Lage war, seine gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen gedanklich zu erfassen und willensmäßig zu steuern (BGH, Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70; vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 517/73 bei Dallinger MDR 1974, 546; vom 22. Oktober 1974 - 5 StR 453/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 143/76; vom 21. Dezember 1976 -1 StR 764/76 - und vom 11. Dezember 1979 -1 StR 714/79).
  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 517/73

    Handeln aus niedrigen Beweggründen bei Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes

    Soweit hierbei gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen, müssen diese vom Täter gedanklich beherrscht und willensmäßig gesteuert werden können (BGH, Urteile vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51 - und vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70).
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 764/76

    Vorliegen der Mordqualifikation des Handelns aus niedrigen Beweggründen

    Persönlichkeitsmängel, Alkoholeinfluß, Wut und Erregung (auch wenn sie "grundlos" sind) können die subjektiven Voraussetzungen des Handelns aus niedrigen Beweggründen ausschließen oder in Frage stellen (BGH bei Dallinger MDR 1974, 546; BGH, Urteile vom 3. Juli 1951 - 1 StR 267/51 -, vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 -, vom 22. Oktober 1974 - 5 StR 453/74 - und vom 27. April 1976 - 1 StR 143/76).
  • BGH, 09.09.1975 - 5 StR 415/75

    Mord im Zustand der verminderten Zurechnungsfähigkeit - Mord aus niedrigen

    Da die Urteilsgründe schließlich auch darüber keinen Aufschluß geben, ob der Angeklagte die Umstände kannte, die den Antrieb zu seinem Tun ggf. als besonders verwerflich kennzeichnen (BGH LM § 211 StGB Nr. 2, BGH 4 StR 275/60 v. 2.9.1960; 1 StR 204/70 v. 26.1.1971), und sich diese Kenntnis bei der hier gegebenen Sachverhaltsgestaltung auch nicht von selbst versteht, muß das Urteil in vollem Umfange aufgehoben werden.".
  • BGH, 07.01.1975 - 1 StR 573/74

    Voraussetzungen des Mordes aus niedrigen Beweggründen - Auswirkungen einer

    Diese Beweggründe können im allgemeinen nur dann als niedrig angesehen werden, wenn sie auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (BGH NJW 1967, 1140; BGH, Urteile vom 26. Januar 1971 - 1 StR 204/70 - und vom 22. Oktober 1974 - 5 StR 453/74 -).
  • BGH, 05.03.1974 - 1 StR 20/74

    Anforderungen an die Annahme von niederen Beweggründen

  • BGH, 08.02.1977 - 1 StR 863/76

    Versuchter Totschlag durch gezielte Schläge auf den Kopf mit einem Gewehrkolben -

  • BGH, 07.12.1976 - 1 StR 652/76

    Annahme eines Eventualvorsatzes, wenn dem Täter bewusst war, dass das zweijährige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht